Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Sie soll Verpackungen nachhaltiger machen, Verpackungsabfälle reduzieren und einheitliche Regeln innerhalb der EU schaffen.
Doch was bedeutet das konkret und wie gehen wir bei Geiger-Notes damit um?
Wie setzen wir die neuen Anforderungen um?
Wir haben geprüft, welche Anforderungen der PPWR für uns relevant sind, und setzen diese schrittweise innerhalb der vorgesehenen Fristen um.
Dabei achten wir bereits heute darauf, Verpackungen möglichst ressourcenschonend und bedarfsgerecht einzusetzen. Unsere Versandverpackungen bestehen beispielsweise überwiegend aus maßgefertigten Wellpappkartons, um unnötiges Verpackungsvolumen zu vermeiden.
Was gilt für bereits vorhandene Verpackungen?
Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 rechtmäßig auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verwendet werden.
Welche Nachweise stellen wir zur Verfügung?
Die erforderlichen technischen Unterlagen und Nachweise zu unseren Verpackungen halten wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vor. Konformitätserklärungen können bei Bedarf bei uns angefordert werden. Eine Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen besteht derzeit noch nicht.
Weitere Informationen
Alle Informationen zu unserem Umgang mit der neuen EU-Verpackungsverordnung haben wir in unserer PPWR-Erklärung kompakt zusammengefasst. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.